Bauerntod bei Katzen
„Bauerntod“ darf kein Normalzustand sein – Kastration statt Töten
Der TierschutzVEREIN Beeskow e. V. erhielt vor wenigen Tagen die Meldung über ein etwa sechs Wochen altes Katzenkind, das vor dem sogenannten „Bauerntod“ gerettet wurde. Unter diesem Begriff versteht man, dass Katzenwelpen getötet werden, weil sie als überzählig gelten. Leider kommt dies insbesondere im ländlichen Raum noch immer vor. Methoden wie Ertränken oder Erschlagen sind bekannt und belegen eine Praxis, die weder zeitgemäß noch mit unseren heutigen Werten vereinbar ist.
Wir möchten klarstellen: Solches Handeln darf nicht mehr als üblich angesehen werden. Es verletzt die Würde des Tieres und verstößt gegen geltendes Recht. Es stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar.
Das Tierschutzgesetz schützt Tiere als Mitgeschöpfe. Es verbietet, ihnen ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen (§ 1 TierSchG, Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de). Wer ein Tier vorsätzlich tötet, ohne einen solchen Grund, begeht eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann (§ 17 TierSchG, Quelle: Bundesministerium der Justiz, www.gesetze-im-internet.de). Auch die Misshandlung oder das Zufügen erheblicher Leiden ist strafbar.
Das Töten von Katzenwelpen allein aus dem Grund, dass sie z.B. zu viele oder nicht gewollt sind, stellt keinen vernünftigen Grund dar und ist rechtswidrig.
Das einzige verantwortungsvolle Mittel, um Katzenleid zu verhindern, ist die Kastration der Elterntiere. Tierheime und Tierschutzvereine, sind bereits vielerorts überfüllt mit Katzen, die ein Zuhause suchen. Jedes Jahr kommen weitere Jungtiere hinzu, weil auf Kastrationen verzichtet wird. Statt Nachwuchs zu töten, sollte einer unkontrollierten Vermehrung vorgebeugt werden.
Nehmt Fälle von Tierquälerei bitte nicht stillschweigend hin, sondern gebt den Tieren eine Stimme.
Im Landkreis Oder Spree können Tierschutzanzeigen auch anonym bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Das Online Formular findet sich unter:
https://www.landkreis-oder-spree.de/media/custom/2689_7670_1.PDF?1730713363
Wer Zeuge wird, sollte nicht wegsehen, sondern handeln. Nur so können Tiere geschützt und Täter zur Verantwortung gezogen werden.
Der sogenannte „Bauerntod“ darf nicht länger als selbstverständliche Praxis gelten. Katzen und ihr Nachwuchs sind fühlende Lebewesen, die Schutz, Respekt und Fürsorge verdienen.
Wir appellieren an alle Tierhalterinnen und Tierhalter, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Nur so kann verhindert werden, dass jedes Jahr unzählige Katzenkinder nicht gewollt sind, sinnlos leiden und sterben müssen.
Der TierschutzVEREIN Beeskow e.V. setzt sich mit großem Engagement für den Schutz von Tieren in unserer Region ein. Wir kümmern uns um die Belange von Fund- und herrenlosen sowie in sonstiger Weise hilfsbedürftiger Tiere. Wir leisten Aufklärungsarbeit und unterstützen Bürgerinnen und Bürger bei Fragen rund um den Tierschutz.
Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, findet weitere Informationen auf unserer Website: www.tierschutzverein-beeskow.de.
Jede Hilfe, ob z.B. durch ehrenamtliches Engagement oder Spenden, trägt dazu bei, Tierleid zu verringern.



